Nachtrag zu dem vom Bundesgesundheitsminesterium in Auftrag gegeben Gutachten zum Heilpraktikerrecht: Wird empfohlen den HP abzuschaffen? Ausdrücklich NEIN!
Zitat:
„Rechtlich gesehen würde die Abschaffung einen massiven Eingriff in die Berufswahlfreiheit bedeuten, der nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut und nur dann in Betracht käme, wenn keine anderen, milderen Mittel der Gefahrenbeseitigung in Betracht kämen. Derartige Umstände liegen nicht vor.“
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