Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verlängert und ist damit ab dem 01.01.2023 aufgehoben

Für alle HPPs die wegen der Impfpflicht „pausiert“ haben bedeutet das, dass sie ihre Arbeit wieder aufnehmen können

Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100057319455799